Das Marionettentheater wird als gemeinnützige Veranstaltung zum Zwecke der Kunstpflege und Volksbildung anerkannt und ist somit von der Vergnügungssteuer befreit.
(Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 1265, 3)
Das Marionettentheater wird als gemeinnützige Veranstaltung zum Zwecke der Kunstpflege und Volksbildung anerkannt und ist somit von der Vergnügungssteuer befreit.
(Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 1265, 3)