Im Protokoll der Mitarbeiterversammlung des Pädagogischen Seminars vom 6.12.1976 wurden die Anträge für wissenschaftliche Hilfskräfte im Rahmen von Lehrveranstaltungen sowie für Forschung besprochen. Die gestellten Anträge waren in vielen Fällen unzureichend begründet.
Aus einem Schreiben des Kurators an die Mitarbeiter geht hervor, daß nur Rektor und Kurator dazu angehalten sind, der Verfassungsschutzbehörde Auskunft zu geben, die Mitarbeiter jedoch nicht. Anmerkung des Protokollanten zu diesem Top 3: „Quod licet Jovi, non licet Bovi – Gott sei Dank!“