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Befreiung von der Vergnügungssteuer für das Marionettentheater

Das Marionettentheater wird als gemeinnützige Veranstaltung zum Zwecke der Kunstpflege und Volksbildung anerkannt und ist somit von der Vergnügungssteuer befreit.

(Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 1265, 3)