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Top 3 des Protokolls der Mitarbeiterversammlung vom 6.12.1976

Im Protokoll der Mitarbeiterversammlung des Pädagogischen Seminars vom 6.12.1976 wurden die Anträge für wissenschaftliche Hilfskräfte im  Rahmen von Lehrveranstaltungen sowie für  Forschung besprochen.  Die gestellten Anträge waren in vielen Fällen unzureichend begründet.
Aus einem Schreiben des Kurators  an die Mitarbeiter geht hervor, daß nur Rektor und Kurator dazu angehalten sind, der Verfassungsschutzbehörde Auskunft zu geben, die Mitarbeiter jedoch nicht. Anmerkung des Protokollanten zu diesem Top 3: „Quod licet Jovi, non licet Bovi – Gott sei Dank!“