Zum Inhalt springen

Ablehnung der Aufgabe der Lehrtätigkeit durch Bondy

Bondy lehnt ab, seine Dozententätigkeit im Wintersemester 1932/33 aufzugeben. Eine Beurlaubung sei erst ab dem Sommersemester 1933 möglich.

(Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 10064 Bd.1, 64)